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   BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B   

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https://dejure.org/2015,23708
BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B (https://dejure.org/2015,23708)
BSG, Entscheidung vom 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B (https://dejure.org/2015,23708)
BSG, Entscheidung vom 06. August 2015 - B 6 KA 6/15 B (https://dejure.org/2015,23708)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 36 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress | Faktischer Verordnungsausschluss durch Therapiehinweis in AMRL (Forsteo/Teriparatid)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B
    Allerdings hat sich der Senat gerade mit dieser Frage in einer - in der Beschwerde mehrfach zitierten - Entscheidung vom 13.5.2006 (B 6 KA 13/05 R, BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5) eingehend befasst und dabei auch geklärt, dass Therapiehinweise - entgegen der Auffassung des Klägers - für den behandelnden Arzt durchaus "eine strikte Bindung" beim Einsatz des Medikaments bewirken.

    Im Wesentlichen trägt der Kläger vor, es liege eine Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 31.5.2006 (B 6 KA 13/05 R - BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5) vor.

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Beurteilung einer flächendeckend

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B
    Die Beurteilung, ob grundsätzliche Bedeutung vorliegt, hat auf der Tatsachengrundlage der Vorinstanz zu erfolgen (BSG Beschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 27/06 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160 RdNr 9f, § 160a RdNr 14j mwN) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 6 KA 6/15 B
    Den Darlegungsanforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG wird bei der Grundsatzrüge nur genügt, wenn der Beschwerdeführer eine Frage formuliert, deren Beantwortung nicht von den Umständen des Einzelfalles abhängt, sondern mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (zu dieser Anforderung vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 21/19 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Nichtbeachtung der normativen Vorgaben für die

    Die Reichweite der Bindungswirkung hängt dabei von der konkreten Formulierung des Therapiehinweises ab (BSG Beschluss vom 6.8.2015 - B 6 KA 6/15 B - juris, zu Teriparatid bzw Forsteo®).
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 23/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress -

    Die Reichweite der Bindungswirkung hängt dabei von der konkreten Formulierung des Therapiehinweises ab (BSG Beschluss vom 6.8.2015 - B 6 KA 6/15 B - juris, ebenfalls zu Teriparatid bzw Forsteo®).
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/19 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

    Die Reichweite der Bindungswirkung hängt dabei von der konkreten Formulierung des Therapiehinweises ab (BSG Beschluss vom 6.8.2015 - B 6 KA 6/15 B - juris, zu Teriparatid bzw Forsteo®).
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